Kündigungsschutzklage Rechtsanwalt Anwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigungsschutzklage.de
www.kuendigungsschutzklage.de
Unsere Angebote
Fragen stellen
Anwalt/Experte
Kündigungsschutzklage
Onlineberatung
Aktuelles
Anmelden
Details
03.05.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

LAG Köln: Arbeitszeugnis nach Vergleich

Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich, ein Arbeitszeugnis nach einem Formulierungsvorschlag des Arbeitnehmers zu erteilen, von dem er nur aus wichtigem Grund abweichen darf, dann sind Abweichungen nur gestattet, soweit der Vorschlag Schreibfehler oder grammatikalische Fehler oder inhaltlich unrichtige Angaben enthält, für die der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig ist (LAG Köln vom 02.01.2009 - 9 Ta 530/08). Besser noch als im Vergleich zu vereinbaren, dass eine bestimmte Bewertung und Dankes- und Bedauernsklausel für das Arbeitszeugnis geschuldet ist, kann es sein,  eine Regelung wie im Fall des Landesarbeitsgericht Köln zu treffen.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


Unsere Angebote - KündigungsCheck
1.Kündigung-Check - Prüfung Ihrer Kündigung durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf Fehler. Lassen Sie Ihre Chancen vor dem Arbeitsgericht von erfahrenen Praktikern einschätzen. Mit begründetem Abfindungsvorschlag! Sollten Sie sich zur Klage entscheiden, können Sie unsere Fachanwälte auch mit der Kündigungsschutzklage beauftragen.
Unsere Angebote - Rechtsfragen zum Thema Kündigungsschutzklage stellen
Unsere Angebote - TOP Beiträge zum Thema Kündigung
1.Abmahnung - Was tun?
2. Kündigung des Fitnessvertrags - Trainingsende im Fitnesstudio
3.Den Handyvertrag richtig kündigen! - Von "Homezone" zu "Wünsch-Dir-Was"
4. Merkblatt Kündigung und Leasingvertrag
5.Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen